Im Folgenden finden
Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bda-media, Leichlingen,
in der aktuellsten Fassung vom 2. Juli 2004.
§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller
Verträge mit der bda-media Full Service Agentur, Inh. Thomas Ohle,
Leichlingen (im folgenden bda-media genannt). Regelungen, die diese Bedingungen
abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich
bestätigt wird.
§ 2 Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Der bda-media erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk).
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes -
sofern nicht anderweitig festgelegt - sowie die Einräumung von Nutzungsrechten
an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes (UrhG).
2.2 Die Arbeiten von bda-media sind als persönliche, geistige Schöpfung
durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als
vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung von bda-media dürfen die Arbeiten nicht geändert
werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes
Medium) bedürfen der Einwilligung von bda-media.
2.4 Die Werke von bda-media dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der
vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber
mit der Zahlung.
2.5 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges
Unternehmen bzw. Privatpersonen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene
und verbundene Unternehmen muss gesondert vereinbart werden. Die Übertragung
eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von bda-media.
2.6 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit
haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch
kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart
worden ist.
2.7 Über den Umfang der Nutzung steht bda-media ein Auskunftsanspruch
zu.
2.8 Der Auftraggeber erteilt bda-media mit dem Auftrag ausdrücklich
das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz
und für die Eigenwerbung zu verwenden.
§
3 Haftung und Gewährleistung
3.1 Die von bda-media erbrachten Leistungen basieren
in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für
Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche
oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen
sind, ist dieser allein verantwortlich.
3.2 Der Auftraggeber stellt bda-media von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von bda-media
auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
3.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit
der Arbeiten wird von bda-media nicht übernommen; gleiches gilt für
deren Schutzfähigkeit
3.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der
Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
bda-media übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und
Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt
der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
3.5 Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert
der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder
in Teilen an bda-media, stellt er bda-media von der Haftung frei.
3.6 Wenn bda-media auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet bda-media
nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3.7 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden
Leistung haftet bda-media bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des
betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus
Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen
und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden
Auftrages begrenzt.
3.8 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von bda-media
nicht ausgeschlossen.
§
4 Angebote, Preise, Materialien
4.1 Unsere Angebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.
Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch bda-media
werden diese für bda-media verbindlich.
4.2 bda-media setzt voraus, dass der Auftraggeber zur Verwendung des zur
Verfügung gestellten Materials (Fotos, Grafiken, Texte) berechtigt
ist.
4.3 bda-media kann Veränderungen im größeren Stil während
der Erstellungsphase, die auf Wunsch des Kunden gefertigt werden und die
anfangs nicht eingeplant wurden gesondert berechnen. Selbiges gilt für
unvorgesehene Arbeiten.
§ 5 Gestaltungsfreiheit
5.1 Für bda-media besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
5.2 Die bda-media überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen,
Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber
zur Verwendung berechtigt ist.
5.3 bda-media legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse,
Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem zu kontrollieren,
zu genehmigen oder zu korrigieren sind.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen
Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen
auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche
Anforderung nach § 6 TdG).
5.5 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen
geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt entsprechend für Verweise
des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter ("Hyperlinks").
Eine rechtliche Prüfung durch bda-media findet nicht statt. Diese
Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
§ 6 Zahlung, Zahlungsverzug
6.1 Mit Erteilung des Auftrags wird nach Absprache eine Abschlagszahlung
fällig, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst, sofern
dies nicht gesondert in einer Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber
und bda-media festgelegt wird. Der Restbetrag wird bei der Übergabe
des Werkes fällig.
6.2 Zahlungsvorgänge erfolgen unbar per Banküberweisung auf
ein von bda-media genanntes Konto.
6.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, soweit nicht eine andere Zahlungsweise
vereinbart wurde, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung
zu erfolgen.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist bda-media berechtigt, sämtliche
Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber
ist trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte
zu entrichten.
6.5 Sollte eine Dienstleistung durch die bda-media nicht rechtzeitig erbracht
oder ein Produkt nicht geliefert werden können, informiert die bda-media
den Auftraggeber / Kunden und erstattet nach Absprache etwaige vorher
geleistete Zahlungen zurück.
§
7 Vertragsdauer, Kündigung
7.1 Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
Wartungsverträge werden für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen.
Sie verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht
mit einer Frist von 4 Kalenderwochen zum jeweiligen Ablauf schriftlich
gekündigt werden.
7.2 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender
Vertrag von bda-media jederzeit fristlos gekündigt werden.
§ 8 Preise
Alle im Angebot genannten Preise gelten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese nicht gesondert gekennzeichnet
sind.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben
die AGB samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete
Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt
für Lücken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide
Vertragspartner ist der Sitz von bda-media, wenn der Auftraggeber eingetragener
Kaufmann, oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist. Der
Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. |